Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Schulungen der TCP 4 IT GmbH Training, Consulting, Project Support
TCP 4 IT GmbH Training, Consulting, Project Support nachfolgend „TCP 4 IT“ erbringt Leistungen (Kurse, Seminare, kundenspezifische Schulungen und Qualifizierungsprogramme usw. nachfolgend: Schulungen) ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Standard (sh. Punkt 1-12)
- Take IT (sh. Punkt 1-12) einschränkend gilt:
- Die Schulung wird mit einem festen Termin, aber ohne Standort gebucht. Die Durchführung erfolgt an einem Standort der TCP 4 IT GmbH im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
- Die Buchung erfolgt spätestens 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin.
- Die Durchführung der Schulung wird seitens der TCP4ITgarantiert.
- Bei weniger als 3 Teilnehmern je Schulung kann TCP 4 IT GmbH Schulungen mit einer Standarddauer von mehr als 2 und weniger als 6 Tagen um einen Tag kürzen.
- Der Zahlungseingang erfolgt 14 Tage vor Schulungsbeginn.
- Schulungen mit Durchführungsgarantie (Microsoft, Novell und Linux) (sh. Punkt 1-12) einschränkend gilt:
- siehe B.2
- siehe B.4
- Anmeldungen
- Anmeldungen zu Schulungen können telefonisch, schriftlich, über unser Webportal oder per E-mail vorgenommen werden. Jede Anmeldung wird von TCP 4 IT GmbH schriftlich bestätigt und ist spätestens mit der schriftlichen Bestätigung durch TCP 4 IT GmbH für beide Teile verbindlich.
- Preise
- Es gelten die Preise der jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Schulung gültigen Preisliste. Diese Preisliste kann jederzeit bei TCP 4 IT GmbH angefordert werden.
- Soweit nicht anders vereinbart, sind in den Schulungsgebühren die Gebühren für die erforderlichen Schulungsunterlagen sowie die notwendige Nutzung der technischen Einrichtungen und Systeme enthalten.
- Im übrigen sind alle sonstigen Kosten im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Schulung, wie beispielsweise Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten, vom Kunden selbst zu tragen (soweit vertraglich nicht anders vereinbart).
- Eine nur zeitweise Teilnahme an Schulungsveranstaltungen berechtigt nicht zur Gebührenminderung.
- Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen MwSt., es sei denn, die MwSt. ist nach ausdrücklicher Angabe in der Preisliste bereits im ausgewiesenen Preis enthalten.
- Fristen/Termine
- Schulungstermine sind für den Kunden verbindlich. (siehe jedoch 7.3). Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, gilt im Falle noch nicht im Auftrag festgelegter Schulungstermine, dass seitens des Kunden diese so (zu üblichen Schulungszeiten) mit TCP 4 IT GmbH fest zu legen sind, dass die Gesamtschulung innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen sein wird.
- Für Seminare, in deren Kosten die Prüfungsgebühren enthalten sind, gilt, dass die TCP 4 IT GmbH diese Prüfungen maximal bis drei Monate nach Seminar-/Kursende in ihrem eigenen Testcenter bereitstellt und einlöst. Die TCP 4 IT GmbH zahlt grundsätzlich keine Prüfungen, die in einem anderen Testcenter abgelegt werden.
- Selbststudienkurse/Kurspakete und Seminarreihen
- Die Lieferung von Selbststudienkursen erfolgt zu den jeweils im Zeitpunkt des Eingangs der Bestellung des Selbststudienkurses gültigen Konditionen gemäß Katalog bzw. dem jeweiligen Lizenzvertrag.
- Kurspakete oder Seminarreihen, wie z.B. Wochenendkurse, können, soweit nicht ausdrücklich anderweitig schriftlich vereinbart, nur als Ganzes gekündigt werden (siehe unter 6. Kündigung). Es ist daher auch bei Teilbelegung immer der Gesamtpreis fällig.
- Zahlungsbedingungen
- Die Schulungsgebühren sind nach Rechnungsstellung sofort ohne jeden Abzug fällig. Dies gilt auch für Selbststudienkurse.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Sofern der Kunde ein Schulungsguthaben bei TCP 4 IT GmbH hat, erfolgt eine Verrechnung der Schulungsgebühr gegen das bestehende Schulungsguthaben des Kunden nur, wenn der Kunde seinen Verrechnungswunsch TCP 4 IT GmbH bis spätestens zum jeweiligen Schulungsbeginn unter Angabe der TCP 4 IT GmbH-Auftragsnummer mitteilt.
- Schulungsguthaben
- Der Kunde kann Schulungsleistungen vertraglich bereits zu einem Zeitpunkt vereinbaren (Schulungsguthaben), zu dem die Schulungsleistungen, der Schulungstyp und/oder Schulungstermine noch nicht abschließend festgelegt sind. Das Schulungsguthaben muss der Kunde innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsabschluss in Anspruch nehmen.
- Kündigung
- Der Schulungsvertrag kann von TCP 4 IT GmbH bis spätestens 14 Kalendertage vor Schulungsbeginn gekündigt werden,
- wenn eine geringe Teilnehmerzahl eine wirtschaftliche Durchführung der Schulungsveranstaltung nicht erlaubt (Abweichung hierzu sh. Punkt B Take IT oder Punkt C Durchführungsgarantie) oder
- wenn ein oder mehrere Referenten, z.B. durch Krankheit, verhindert sind.
- Der Kunde kann den Schulungsvertrag bis 14 Kalendertage vor Schulungsbeginn schriftlich kündigen. Zur Wirksamkeit der Kündigung muss die Kündigung spätestens 14 Kalendertage vor Schulungsbeginn bei TCP 4 IT GmbH eingehen. Auch im Fall der frist und formgerechten Kündigung durch den Kunden, kann eine Bearbeitungsgebühr bis zu EUR 80,- zzgl. MwSt. von TCP 4 IT GmbH erhoben werden.
- Sofern der Kunde an einer Schulung nicht teilnehmen kann und er dies bis spätestens 14 Kalendertage vor Schulungsbeginn schriftlich gegenüber TCP 4 IT GmbH mitteilt, hat der Kunde einmal die Möglichkeit, die gebuchte Veranstaltung auf einen neuen Termin derselben Kursnummer umzubuchen. TCP 4 IT GmbH wird ihr Einverständnis hierzu nur verweigern, wenn wichtige Gründe gegeben sind. Eine weitere Umbuchung ist nicht möglich. Hat der Kunde die Verrechnung gegen ein Schulungsguthaben beantragt, ist eine Umbuchung nicht möglich. In diesem Fall erlischt bei Kündigung oder Nichtteilnahme die entsprechende Trainingseinheit des Guthabens vollständig. Kurspakete sind nicht übertragbar.
- Nimmt der Kunde an einer gebuchten Veranstaltung nicht teil, ohne mindestens 14 Kalendertage vor Schulungsbeginn zu kündigen und ohne die Schulung bis 14 Kalendertage vor Schulungsbeginn umzubuchen, ist von ihm die volle Schulungsgebühr zu zahlen. TCP 4 IT GmbH ist auch berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr bis zur Höhe von EUR 80,-- zu erheben.
- Der Schulungsvertrag kann von TCP 4 IT GmbH bis spätestens 14 Kalendertage vor Schulungsbeginn gekündigt werden,
- Referenteneinsatz
- TCP 4 IT GmbH behält sich bei allen Veranstaltungen das Recht vor, Ersatzreferenten einzusetzen, die Inhalte geringfügig zu modifizieren sowie (mit rechtzeitiger Vorankündigung) Termin- und Ortsverschiebungen vorzunehmen. Kann der Kunde infolge einer Terminverschiebung die Veranstaltung nicht wahrnehmen, steht ihm das Recht zur Umbuchung auf einen neuen Termin derselben Kursnummer zu, unbeschadet bereits erfolgter Umbuchungen. Sollte ein Referent kurzfristig erkranken und seitens TCP 4 IT GmbH ist kein geeigneter Ersatzreferent verfügbar, wird TCP 4 IT GmbH in Absprache mit den/m Kunden einen Ersatztermin vereinbaren. Jedoch hat in diesem Fall der Kunde ein Rücktrittsrecht von der Schulung.
- Rechte an Kurs-/Seminarunterlagen/Software
- TCP 4 IT GmbH behält sich alle Rechte an den Veranstaltungsunterlagen und an der Schulungssoftware vor. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung von TCP 4 IT GmbH ist jede Reproduktion/Vervielfältigung von Veranstaltungsunterlagen sowie Schulungssoftware, auch auszugsweise, in jedweder Form (Fotokopie, Mikrofilm, unter Verwendung elektronischer Systeme oder mit anderen Verfahren), insbesondere auch für Zwecke eigener Unterrichtsgestaltungen, unzulässig. Ein Recht zur Reproduktion/Vervielfältigung von Veranstaltungsunterlagen sowie Schulungssoftware, auch auszugsweise, in jedweder Form (Fotokopie, Mikrofilm, unter Verwendung elektronischer Systeme oder mit anderen Verfahren), insbesondere auch für Zwecke eigener Unterrichtsgestaltungen, besteht auch bei Unterlagen Dritter nicht.
- Im Übrigen gelten die Regelungen des Urheberrechts, Strafrechts usw.
- Export/Reexport
- Der Kunde verpflichtet sich, beim Export/Reexport der von TCP 4 IT GmbH direkt oder indirekt erhaltenen Produkte (bspw.: Seminarunterlagen), Informationen und/oder Leistungen die US-amerikanischen, deutschen und sonstigen einschlägigen Exportvorschriften einzuhalten.
- TCP 4 IT GmbH ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu verweigern, sobald sich herausstellt, dass die weitere Erfüllung des Vertrages deutsche, US-amerikanische oder sonstige Exportkontrollvorschriften verletzen würde.
- Haftung
- Zum Ersatz von Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist TCP 4 IT GmbH nur verpflichtet, soweit
- der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von TCP 4 IT GmbH beruht; oder
- der Schaden auf das Fehlen einer von TCP 4 IT GmbH zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen ist; oder
- das Produkthaftungsgesetz eine zwingende Haftung vorsieht.
- TCP 4 IT GmbH haftet nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden. TCP 4 IT GmbH haftet jedoch bei grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten höchstens bis zum Auftragswert, maximal jedoch bis EUR 500.000,-- (in Worten: fünfhunderttausend EURO) für Personen- und Sachschäden und bis zu EUR 50.000,-- (in Worten: fünfzigtausend EURO) für reine Vermögensschäden.
- Im Falle des Verzuges haftet TCP 4 IT GmbH für den entstehenden Verzugsschaden bis zum Auftragswert der in Verzug befindlichen Leistung, maximal jedoch bis EUR 5.000,--.(in Worten: fünftausend EURO)
- Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, sind etwaige Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 1. weiter wie folgt eingeschränkt:
- Für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz von Mitarbeitern, die nicht leitende Angestellte oder Organe von TCP 4 IT GmbH sind, haftet TCP 4 IT GmbH eben-falls nur bis höchstens EUR 500.000,-- (in Worten: fünfhunderttausend EURO) für Personen- und Sachschäden und bis zu EUR 50.000,-- (in Worten: fünfzigtausend EURO) für reine Vermögensschäden.
- Keine Haftung besteht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn, sofern die Haftung nicht durch Vorsatz oder das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft begründet wird.
- Jede Haftung ist auf solch typische Schäden beschränkt, deren Eintritt TCP 4 IT GmbH bei Vertragsschluss nach den ihr bekannten Umständen vernünftigerweise vorhersehen konnte.
- Für den Verlust von Daten haftet TCP 4 IT GmbH nur in dem Umfang, den der Kunde auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung, mindestens einmal täglich, nicht hätte vermeiden können. Der Kunde hat als wesentliche Datensicherungspflicht, Daten und Programme in anwendungsadäquaten Intervallen, mindestens einmal täglich, in maschinenlesbarer Form zu sichern und damit zu gewährleisten, dass diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
- Soweit in den vorstehenden Unterabschnitten nichts Abweichendes festgelegt ist, ist jede Haftung von TCP 4 IT GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
- Soweit Schadensersatzansprüche nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder eingeschränkt sind, umfasst dieser Ausschluss bzw. diese Beschränkung auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche gegen Mitarbeiter und Beauftragte von TCP 4 IT GmbH.
- Zum Ersatz von Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist TCP 4 IT GmbH nur verpflichtet, soweit
- Sonstige Bestimmungen
- Die Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen Zustimmung der anderen Vertragspartei. Dies gilt nicht für die Abtretung von Vergütungsansprüchen. Die Rechte aus § 354 a HGB bleiben unberührt.
- Beide Vertragsparteien verpflichten sich, gegenseitig keine Abwerbung von Mitarbeitern vorzunehmen.
- Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
- Erweist sich eine Bestimmung dieses Vertrages als unwirksam oder nichtig, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht. In diesem Fall werden sich die Parteien auf wirksame Ersatzbestimmungen einigen, die den unwirksamen Bestimmungen in deren Regelungsintentionen und in deren wirtschaftlichen Auswirkungen möglichst nahe kommen.
- TCP 4 IT GmbH behält sich vor, für die von ihr zu erbringenden Leistungen Subunternehmer nach eigenem Ermessen einzuschalten.
- TCP 4 IT GmbH hat das Recht, diesen Vertrag an ein direkt oder indirekt mit diesem Unternehmen verbundenes Unternehmen oder ein aus Umwandlung, Verschmelzung oder Spaltung von Konzernunternehmen hervorgehendes Unternehmen zu übertragen.
- Der Kunde erklärt sich mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden, soweit dies für den Zweck dieses Vertrages erforderlich ist.
- Sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, gilt, vorbehaltlich eines abweichenden ausschließlichen Gerichtsstandes für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag, Kiel als Gerichtsstand. Erfüllungsort ist soweit nichts anderes vermerkt, der Sitz der TCP 4 IT GmbH, Kiel.
- Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Einheitliche UN-Kaufrecht (Convention on Contracts for the International Sale of Goods vom 11.4.1980, UNCITRAL-Kaufrecht) wird ausgeschlossen.
