Arbeitgeber/innen / Zuschüsse nach dem SGB II und SGB III
Berufliche Weiterbildung wird gefördert!
Informationen über die Voraussetzungen zur Zahlung von Zuschüssen und Leistungen
erhalten Sie in der Dienststelle der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Ihr Betrieb liegt.
Bitte bedenken Sie, dass die Zuschüsse vor Beginn der Maßnahme beantragt werden müssen!
Ausführliche Informationen unter
Arbeitssuchende / Finanzielle Förderung nach dem SGB II und SGB III
Die Teilnahme an unseren Lehrgängen ist unter Umständen nach dem Sozialgesetzbuch III förderungsfähig. Allerdings ist eine finanzielle Förderung an bestimmte persönliche Voraussetzungen geknüpft (s. auch Bildungsgutschein). Wir beraten Sie gern!
Ausführliche Informationen unter www.arbeitsagentur.de
Download Bildungsgutschein
Berufliche Rehabilitation
Alle Rentenversicherungsträger – die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), die Landesversicherungsanstalten (LVA), die Seekasse, die Bundesknappschaft und die Bahnversicherungsanstalt (BVA) – werden unter dem Namen „Deutsche Rentenversicherung“ zusammengefasst.
Von den genannten Rentenversicherungsträgern können Sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (ehemals berufsfördernde Leistungen) erhalten, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben verfolgen das Ziel, bei erheblicher Gefährdung bzw. Minderung der Erwerbsfähigkeit den Verbleib im Arbeitsleben dauerhaft zu sichern. Hierzu wird eine Vielzahl von Leistungen angeboten.
Weitere Informationen zu den Anspruchvoraussetzungen und angebotenen Leistungen erhalten Sie über die nachfolgend gelisteten Webseiten der Rentenversicherungsträger.
Deutsche Rentenversicherung
Bundesknappschaft/ Seekasse
Bildungsgutschein
Die berufliche Weiterbildung von beschäftigten oder arbeitslosen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kann von der Agentur für Arbeit gefördert werden. Hierzu müssen interessierte Personen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Voraussetzungen zum Erhalt eines Bildungsgutscheines
- Die Teilnahme muss notwendig sein, um im Falle von Arbeitslosigkeit eine berufliche Eingliederung zu erreichen oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen.
- Antragsteller/innen müssen in der Regel entweder eine dreijährige berufliche Tätigkeit ausgeübt oder eine Berufsausbildung abgeschlossen haben.
- Vor Kursbeginn muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein.
- Der Bildungsträger und die Bildungsveranstaltung müssen für die Förderung zugelassen sein.
Förderumfang
Durch die Vergabe eines Bildungsgutscheins übernimmt die Agentur für Arbeit die Weiterbildungskosten. Dazu zählen die Lehrgangskosten, Kosten der Eignungsfeststellung, Fahrkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie Kosten für die Betreuung von Kindern.
Sie möchten einen Bildungsgutschein erhalten, dann können Sie sich direkt an eine Geschäftsstelle vor Ort wenden. Wir beraten Sie ausführlich und helfen Ihnen bei den weiteren Schritten. Beachten Sie, dass Ihr Bildungsgutschein innerhalb einer Gültigkeitsfrist einzulösen ist oder neu beantragt werden muss.
Download BA – Merkblätter Förderung der beruflichen Weiterbildung
Einkommensteuergesetz (EStG)
Gemäß Abschnitt 22 der Lohnsteuer-Richtlinien in Verbindung mit § 9 EStG sind im ausgeübten Beruf Fortbildungskosten von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als Werbungskosten abzugsfähig und wirken damit steuermindernd.
Berufsbildungskosten können bis zu den Höchstgrenzen als Sonderausgaben durch Freibeträge geltend gemacht werden.
Jugendliche und junge Erwachsene
Die Agentur für Arbeit informiert Sie über ausbildungsbegleitende Hilfen, außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen sowie berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen.
Ausführliche Informationen unter http://www.arbeitsagentur.de
Soldaten/innen / Berufsförderungsdienste der Bundeswehr
Soldaten der Bundeswehr werden nach dem Soldatenversorgungsgesetz gefördert. Informationen erhalten Sie von den Berufsförderungsdiensten der Bundeswehr. Für Teilnehmer/innen, die weder nach SGB III noch nach dem Soldatenförderungsgesetz gefördert werden können, besteht u. U. die Möglichkeit, Bafög-Mittel in Anspruch zu nehmen.
Ausführliche Informationen unter http://www.bfd.bundeswehr.de
WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen)
WeGebAU ist die Abkürzung eines Förderungsprogramms der Bundesagentur für Arbeit für Beschäftigte in Unternehmen. Gefördert werden drei Zielgruppen:
- Geringqualifizierte:
- Arbeitnehmer/innen ohne Berufsabschluss
- Arbeitnehmer/innen mit Berufsabschluss, die seit mehr als vier Jahren in angelernter Tätigkeit beschäftigt sind.
Die Agenturen für Arbeit übernehmen die Qualifizierungskosten (z. B. Erwerb eines Berufsabschlusses) und erstatten dem Arbeitgeber das Bruttoarbeitsentgelt bis zu 100 Prozent. - Ältere Fachkräfte:
Gefördert wird die Weiterbildung älterer Fachkräfte über 45 Jahre durch die Übernahme der Weiterbildungskosten. - Fachkräfte:
Gefördert wird die Weiterbildung von Fachkräften, deren Berufsabschluss vier Jahre zurückliegt und die in dieser Zeit an keiner öffentlich geförderten Weiterbildung teilgenommen haben durch die Übernahme der Weiterbildungskosten.
Das bfw berät bundesweit Unternehmen und Arbeitnehmer/innen über das Förderprogramm „WeGebAU“ und unterstützt die Antragstellung und die Entwicklung betrieblicher Qualifizierungskonzepte.
Kurzarbeit und Qualifizierung
Während der Kurzarbeit fördern die Agenturen für Arbeit die berufliche Weiterbildung der von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer/innen. Unterschieden wird in zwei Zielgruppen:
- Geringqualifizierte:
- Arbeitnehmer/innen ohne Berufsabschluss
- Arbeitnehmer/innen mit Berufsabschluss, die seit mehr als vier Jahren in angelernter Tätigkeit beschäftigt sind.
Die Agenturen für Arbeit übernehmen die Qualifizierungskosten. - Fachkräfte:
Die Agenturen für Arbeit bezuschussen die Weiterbildung von Fachkräften in Höhe von 45-80 Prozent. Dabei ist u. a. die Betriebsgröße entscheidend.
TCP 4 IT Training berät Unternehmen und Arbeitnehmer/innen über das Förderprogramm „Kurzarbeit und Qualifizierung“, unterstützt die Antragstellung und die Entwicklung betrieblicher Qualifizierungskonzepte.
